Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gemäß der aktualisierten Allgemeinverfügung des Landkreises Kaiserslautern und der Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises ergehen folgende ergänzenden Anordnungen und Maßgaben in der Ortsgemeinde Hochspeyer:

Grünabfallsammelstelle

Die Grünabfallsammelstelle wird nach aktuellen Hinweisen des Abfallwirtschaftsbetriebes geöffnet bleiben können.

Ab sofort sind die Öffnungszeiten im März wie folgt festgelegt: Freitag 20.03. und 27.03.2020 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, an den Samstagen im März bleibt die Grünabfallsammelstelle geschlossen!

Das ehrenamtliche Aufsichtspersonal im März 2020 ist im Rahmen der Fürsorgepflicht und zur Vermeidung von weiteren Ansteckungsrisiken von der Aufsichtspflicht auf dem Platz entbunden. Das heißt: die Grünabfallsammelstelle ist bis auf weiteres ohne Aufsichtspersonal geöffnet! Dies ist auch durch die Hinweise des Abfallwirtschaftsbetriebes abgedeckt.

Mehr denn je fordere ich die Benutzer der Grünabfallsammelstelle auf, Grünschnitt ordnungsgemäß, platzsparend und nicht behindernd abzuladen und hierbei auch persönliche Kontakte mit anderen Benutzern zu vermeiden. Sollte diese Handlungshinweise nicht beachtet werden, sehe ich mich gezwungen auch diese örtliche Dienstleistung bis auf weiteres komplett zu schließen. Bitte nehmen Sie die Hinweise ernst!

Benutzung der Trauerhalle bei Trauerfeiern auf dem Friedhof

Durch die aktuelle Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kaiserslautern werden alle Veranstaltungen untersagt! Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig.

Durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn habe ich heute Mitteilung erhalten, dass die Trauerhalle auf dem Friedhof in Hochspeyer mit sofortiger Wirkung gesperrt wird, da die Verbreitung des Corona-Virus in geschlossenen Räumen bei Veranstaltungen aller Art nicht verlangsamt werden kann.

Trauerfeiern können ab sofort nur vor der Leichenhalle oder direkt am Grab abgehalten werden. Der Kreis der Besucher wird auf Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Ehegatten, Lebenspartner, Bestatter und Trauerredner (Pfarrer etc.) beschränkt.

Für Angehörige werden Zugangsberechtigungen ausgestellt, die sie durch den Bestatter erhalten. Genaue Informationen erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung.

Beide Anordnungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie sind den aktuellen, rasanten Entwicklungen der Corona-Pandemie geschuldet und absolut alternativlos.

Ich bitte um Verständnis, denn nur mit drastischen Einschränkungen besteht überhaupt eine Chance, die rasante Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung und appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein und an Ihr Pflichtgefühl.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Dominic Jonas, Ortsbürgermeister