Liebe Nutzungsberechtigte, liebe Angehörige, liebe Friedhofsnutzer,

aus aktuellem Anlass möchte ich auf die Satzungsregelung zur Ablage von Blumenschmuck in unserem Urnenhain auf dem Friedhof hinweisen:

§16 Urnenbaumgemeinschaftsgrabstätte

(1) Urnenbaumgemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten, an denen nach Eintritt eines Bestattungsfalles auf Antrag eine Urne beigesetzt wird. Die Beisetzung erfolgt in Erdröhren, in welche 4 Urnen gemeinschaftlich beigesetzt werden.

(2) Die Beisetzung in den Erdröhren erfolgt der Reihe nach um den Urnenbestattungsbaum, ein Anspruch auf eine besondere Lage innerhalb des Grabfeldes besteht nicht.

(3) Die Ablage von Blumenschmuck, das Anbringen von baulichen Anlagen (auch Kreuzen)  oder aber das Zünden von Lichtern (auch Kerzen, Grabkerzen, etc.) auf dem Grabfeld bzw. am Urnenbestattungsbaum ist nicht gestattet.

(4) Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Ein Nutzungsrecht wird nicht begründet. Für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) wird die Pflege des Urnenbaumbestattungsplatzes durch die Gemeinde gewährleistet. Eine Verlängerung der Ruhezeit bzw. nochmalige Zuteilung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist ausgeschlossen.

(5) Die beizusetzende Aschekapsel muss aus natürlich abbaubarem Material (z.B. Bio-Urne) bestehen und darf einen maximalen Durchmesser von 240 mm haben. Überurnen sind zulässig, soweit sie metallfrei ausgeführt, natürlich abbaubar  und den höchst zulässigen Durchmesser von 240 mm nicht überschreiten. Die Aschenkapseln (inkl. einer evtl. Überurne) dürfen zudem eine Höhe von maximal 285 mm nicht überschreiten.

(6) Jede Erdröhre wird durch einen Verschlussdeckel verschlossen. Auf dem Verschlussdeckel werden Kondolenztafeln, auf welche die Daten des Verstorbenen graviert werden, angebracht.

Die Kondolenztafeln enthalten folgende Angaben:

-              den Namen und Vornamen des Verstorbenen

-              das Geburts- und Sterbejahr

Die Kondolenztafeln werden von der Friedhofsverwaltung bzw. von Beauftragten derer erstellt und angebracht.

Ich möchte Sie bitten die Regelung der Satzung einzuhalten. Für die Ablage von Blumenschmuck sowie zum Aufstellen von Grablichtern wird am Eingang zum Urnenhain am Hinweisschild eine kleine Pflasterfläche zur Verfügung gestellt, um an die Verstorbenen erinnern zu können.

Auf den Urnenröhren oder daneben abgelegter oder eingepflanzter Blumenschmuck wird von unseren Mitarbeitern des Bauhofes entfernt, ebenfalls aufgestellte Figuren oder Kerzen. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Ihr Dominic Jonas, Ortsbürgermeister