• Name: Jagdgenossenschaft Hochspeyer
  • Sitz: 67691 Hochspeyer
  • Aufsichtsbehörde: Kreisverwaltung Kaiserslautern
  • Mitglieder: Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hochspeyer nach der Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Keine Mitglieder sind Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht.
  • Organe: Genossenschaftsversammlung und Jagdvorstand

Genossenschaftsversammlung

Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Sie trifft sich mindestens 1x jährlich und beschließt über Art und Nutzung des Jagdbezirks. Sie genehmigt den Haushaltsplan, über Erhebung und Verwendung von Umlagen und anderes mehr.

Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen neben der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auch der Mehrheit der anwesenden Grundflächen.

  • Jagdvorstand: Jagdvorsteher und zwei Beisitzer
  • Amtszeit: 5 Jahre

Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft regelt die Satzung der Jagdgenossenschaft.