Aktuelles
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Gäste,
als Ortsbürgermeister von Hochspeyer begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer Internetpräsentation und freue mich sehr über Ihr Interesse an unserer lebens- und liebenswerten Ortsgemeinde mitten im Pfälzerwald.
Es ist schön, dass Sie sich für unseren virtuellen Auftritt interessieren.
Auf den folgenden Seiten haben sie die Möglichkeit, virtuell einen Blick in die Gemeinde Hochspeyer zu werfen.
Gleichzeitig erhalten Sie aber auch wertvolle Tipps und Informationen rund um das Leben in unserem Dorf sowie über unsere Geschäftsangebote, unsere persönlichen Dienstleistungsangebote, unsere Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie über unsere kulturellen oder brauchtümlichen Veranstaltungen.
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Viel Spaß noch bei Ihrem virtuellen Rundgang durch meinen Heimatort.
Ihr Dominic Jonas, Bürgermeister der Ortsgemeinde Hochspeyer
Die Vegetationszeit ist in vollem Gange. Pflanzen, Hecken, Bäume wachsen aufgrund der zurückliegenden Regenphase enorm.
Die Mitarbeiter des Bauhofs der Ortsgemeinde bemühen sich nach Kräften, die öffentlichen Anlagen zu mähen, zurückzuschneiden und zu pflegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kollegen nicht in allen Bereichen der Gemeinde gleichzeitig im Einsatz sein können.
Auch an Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger habe ich folgendes Anliegen:
Bitte achten Sie darauf, dass weder Sträucher noch Äste von Bäumen aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Der Bewuchs kann nicht nur das Laufen und Fahren beeinträchtigen, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährden. Bitte prüfen Sie dies regelmäßig und schneiden Sie das Gehölz zurück.
Danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich eine Patenschaft für öffentliche Pflanzbeete in Hochspeyer übernommen haben. Danke, dass Sie sich regelmäßig um diese Anlagen kümmern und auch hier für die notwendigen Pflegemaßnahmen sorgen.
Die notwendigen Pflegeschnitte unterliegen nicht dem Verbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz, §39, das den Rückschnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt.
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