Nach mehreren Hinweisen aus der Bürgerschaft bitten wir eindringlich darum, die straßenverkehrstechnische Beschilderung der Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Weiherberg“ zu beachten. Befahren werden darf der Teilabschnitt von der Kirchstraße aus kommend in Richtung Schwimmbad/Kerweplatz.
Vermehrt wird berichtet, dass Verkehrsteilnehmer entgegen der Anordnung die Straße „Am Weiherberg“ verbotswidrig vom Schwimmbad kommend in Richtung Kirchstraße befahren.
Wir appellieren eindringlich an die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln und danken für Ihr Verständnis.