Folgende Beschlüsse wurden durch den Gemeinderat gefasst:

1. Haushalt 2021

Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat den vorliegenden Gemeindehaushalt mit vielen infrastrukturellen und strukturellen Maßnahmen für unseren Heimatort.

Die Rede des Ortsbürgermeisters zum Haushalt 2021 lesen Sie hier.

2. Änderung der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Einstimmung wurden redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung vorgenommen. Abweichend von der Mustersatzung wurde die Fälligkeit auf vier Fälligkeiten, ähnlich der Grundsteuer, aufgeteilt.

3. Beschlüsse aus dem vorgeschalteten Umlaufverfahren

Einstimmig wurden Beschlussfassungen

- zum Forstwirtschaftsplan 2021

- zum Verkauf eines Bauplatzes im Mehlweiherkopf

- zum Gestattungsvertrag für die Ladesäule in der Ortsmitte

- zur Förderung unserer Sportvereine für das Jahr 2021und zur - Verlängerung der Bewerbungsfrist der Kerwe 2021

bestätigt.

4. Wahl Umlegungsausschuss

Für das Bebauungsplanverfahren, dessen Umlegungsverfahren in diesem Jahr beginnt, wurden folgende Mitglieder des Rates und sachverständige Personen gewählt:

Wolfgang Labenski, Stellvertreter: Bernd Kitter

René Stövesand, Stellvertreter: Peter Diemer

Rüdiger Mock, Stellvertreter: Jürgen Laubscher

Vielen Dank meinen Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden und den Ratsmitgliedern für die sachliche und zielgerichtete Zusammenarbeit zum Wohle von Hochspeyer. So muss es laufen!

„Gemeinsam für unser Hochspeyer“

Ihr Dominic Jonas, Ortsbürgermeister

 

 

Am 13.01.2021 wurden unter coronakonformen Bedingungen die Gewinner der Sterntaleraktion 2020 der Selbständigen in Hochspeyer ausgelost.

Folgende Gewinne habe ich gezogen:

Gutschein im Wert von 1.000 Euro : 1x

Gutscheine im Wert von 100 Euro:  5x

Gutscheine im Wert von 25 Euro: 20x

Vielen Dank den teilnehmenden Firmen sowie den vielen Kunden, die die Selbständigen in dieser schwierigen Zeit durch ihre Einkäufe und die Inanspruchnahmen von Dienstleistungen direkt vor Ort tatkräftig unterstützt haben.

Die gezogenen Gewinner werden durch die Selbständigen informiert und können ihren Gutschein bis zum 31.12.2021 in den teilnehmenden Geschäften einlösen.

Wieder eine klasse Aktion unserer Selbständigen!

Ihr Dominic Jonas, Ortsbürgermeister

 

 

 

 

 

Liebe Nutzungsberechtigte, liebe Angehörige, liebe Friedhofsnutzer,

aus aktuellem Anlass möchte ich auf die Satzungsregelung zur Ablage von Blumenschmuck in unserem Urnenhain auf dem Friedhof hinweisen:

§16 Urnenbaumgemeinschaftsgrabstätte

(1) Urnenbaumgemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten, an denen nach Eintritt eines Bestattungsfalles auf Antrag eine Urne beigesetzt wird. Die Beisetzung erfolgt in Erdröhren, in welche 4 Urnen gemeinschaftlich beigesetzt werden.

(2) Die Beisetzung in den Erdröhren erfolgt der Reihe nach um den Urnenbestattungsbaum, ein Anspruch auf eine besondere Lage innerhalb des Grabfeldes besteht nicht.

(3) Die Ablage von Blumenschmuck, das Anbringen von baulichen Anlagen (auch Kreuzen)  oder aber das Zünden von Lichtern (auch Kerzen, Grabkerzen, etc.) auf dem Grabfeld bzw. am Urnenbestattungsbaum ist nicht gestattet.

(4) Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Ein Nutzungsrecht wird nicht begründet. Für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) wird die Pflege des Urnenbaumbestattungsplatzes durch die Gemeinde gewährleistet. Eine Verlängerung der Ruhezeit bzw. nochmalige Zuteilung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ist ausgeschlossen.

(5) Die beizusetzende Aschekapsel muss aus natürlich abbaubarem Material (z.B. Bio-Urne) bestehen und darf einen maximalen Durchmesser von 240 mm haben. Überurnen sind zulässig, soweit sie metallfrei ausgeführt, natürlich abbaubar  und den höchst zulässigen Durchmesser von 240 mm nicht überschreiten. Die Aschenkapseln (inkl. einer evtl. Überurne) dürfen zudem eine Höhe von maximal 285 mm nicht überschreiten.

(6) Jede Erdröhre wird durch einen Verschlussdeckel verschlossen. Auf dem Verschlussdeckel werden Kondolenztafeln, auf welche die Daten des Verstorbenen graviert werden, angebracht.

Die Kondolenztafeln enthalten folgende Angaben:

-              den Namen und Vornamen des Verstorbenen

-              das Geburts- und Sterbejahr

Die Kondolenztafeln werden von der Friedhofsverwaltung bzw. von Beauftragten derer erstellt und angebracht.

Ich möchte Sie bitten die Regelung der Satzung einzuhalten. Für die Ablage von Blumenschmuck sowie zum Aufstellen von Grablichtern wird am Eingang zum Urnenhain am Hinweisschild eine kleine Pflasterfläche zur Verfügung gestellt, um an die Verstorbenen erinnern zu können.

Auf den Urnenröhren oder daneben abgelegter oder eingepflanzter Blumenschmuck wird von unseren Mitarbeitern des Bauhofes entfernt, ebenfalls aufgestellte Figuren oder Kerzen. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Ihr Dominic Jonas, Ortsbürgermeister

 

  

                                                         DANKE ALLEN,

      die sich an der Gestaltung der Adventsfenster beteiligt haben.